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Bundestag

Der Bundestag ist das wichtigste Bundesorgan. Er wird vom gesamten Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl mit vierjähriger Amtszeit gewählt. Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das Wahlrecht und ist wählbar.
Der Bundestag als Legislative berät, beschließt und verabschiedet die Gesetze. Er übt auch Aufsicht über die Exekutive aus. Bundesregierung und Bundesverwaltung unterstehen seiner Kontrolle. Von der Bundesregierung kann er Auskünfte und Berichte über alle ihn interessierenden Fragen verlangen.
Die Abgeordneten des Bundestags sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Der Bundestag setzt sich aus den Vertretern der Parteien zusammen, die sich zur Wahl zum Bundestag gestellt hatten und mindestens 5% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

  • Die Bundesregierung kontrolliert den Bundestag.
  • Der Bundestag setzt sich aus den Vertretern der Länderregierungen zusammen.
  • Um in den Bundestag zu kommen, müssen die Parteien bei der Bundestagswahl auf sich mindestens 5% der Stimmen vereinigen.

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