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Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Diese Wahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Sie wird gebildet je zur Hälfte (50%) aus den Mitgliedern des Bundestages und der Delegierten der Landesparlamente. Das sind Abgeordnete der Landtage, Kommunalpolitiker und bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Zum Bundespräsident wird gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung (absolute Mehrheit) bekommen hat. Erreicht kein Kandidat im ersten und im zweiten Wahlgang(1) die absolute Mehrheit, genügt in dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit).
(1)Wahlgang – тур выборов

  • Der Bundespräsident muss älter als 40 Jahre alt sein.
  • Die Bundesversammlung erfüllt viele wichtige Aufgaben.
  • Die Regierungen aller Bundesländer delegieren in die Bundesversammlung 50 Vertreter.

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