Füllen Sie bitte die Lücken mit den Wörtern im Schülterkasten aus: Bankenstruktur. Die mehr als 4000 _(1)_ der Bundesrespublik Deutschland tätigen Kreditinstitute können _(2)_ der Art _(3)_ ihrer Geschäftstätigkeit _(4)_ Universal- und Spezialbanken) oder _(5)_ ihrer Rechtsform _(6)_ privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute) unterteilt werden. Ihre unterschiedlichen geschäftspolitischen Zielsetzungen, die _(7)_ der Vergangenheit als weiteres Abgrenzungskriterium dienen _(8)_, stellen hingegen heute kaum noch ein zuverlässiges Charakteristikum dar. Zwar bekennen sich nach wie _(9)_ nur die privaten Banken ihren Auftrag _(10)_der Förderung ihrer Mitglieder sehen und die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute formal einem “öffentlichen Auftrag” _(11)_ Pflege des Spargedankens und _(12)_ flächendeckenden Versorgung der Privatkunden und der Wirtschaft _(13)_ preiswerten Bankleistungen nachgehen. Tatsächlich haben sich jedoch _(14)_ des harten Bankenwettbewerbs die Verhaltenweisen _(15)_ Markt einander immer weiter angenährt, so daß es inzwischen schwerfällt, gravierende Unterschiede _(16)_der Zielsetzung _(17)_den einzelnen Bankengruppen wahrzunehmen.
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