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DER DISKONTKREDIT: Ein Teil der Warenumsätze wird mit _(1)_ finanziert. Der Inhaber solcher Wechsel kann diese nun an eine _(2)_ verkaufen. Die Bank legt die Schuldsumme unter _(3)_ von Zinsen bis zum Fälligkeitstage aus. Man nennt diesen _(4)_: einen Wechsel diskontieren, dementsprechend heisst die _(5)_ Diskontkredit. Am Fälligkeitstage legt die Bank dem _(6)_ den Wechsel vor oder lässt ihn vorlegen und zieht _(7)_ ein. Falls die Bank selbst bares Geld braucht, kann sie Wechsel, die bestimmten Voraussetzungen _(8)_, innerhalb der von der Deutschen Bundesbank für jedes _(9)_ Institut festgesetzten Kontingente vor Fälligkeit an die Bundesbank _(10)_. In diesem Falle spricht man von “rediskontieren”.
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- 7
- 8
- 9
- Abzug
- Bank
- Betrag
- Kreditart
- Schuldner
- Vorgang
- Wechseln
- einzelne
- erfüllen
- verkaufen
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