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Der Bürgermeister

Der Bürgermeister wird alle fünf bis neun Jahre (je nach dem Bundesland) von den Einwohnern der Kommune direkt gewählt. Gewählt werden kann jeder, der auch wahlberechtigt ist. In vielen Bundesländern ist ein Mindest- oder Höchstalter festgelegt, meist bei 21 bzw. 65 Jahren. In kleineren Gemeinden (bis 2.000 Einwohner) arbeitet ein Bürgermeister ehrenamtlich und erhält eine Aufwandsentschädigung(1) für seine Tätigkeit. In den größeren Städten arbeiten die Bürgermeister hauptamtlich. Sie sind Verwaltungsbeamte auf Zeit – sogenannte Wahlbeamte, denn sie können abgewählt werden. Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung und auch Vorsitzender des Gemeinderates und der Ausschüsse(2). Die Aufgaben des Bürgermeisters sind vielfältig: Das Rathauspersonal führen, Gemeinderatsentscheidungen vorbereiten und umsetzen, die Gemeinde nach außen repräsentieren, mit anderen Politikern Kontakt halten, die Interessen der Kommune auf Landesebene vertreten usw.
(1) Aufwandsentschädigung — возмещение служебных расходов
(2) Ausschüsse — комитеты

  • Der Bürgermeister wird in allen Gemeinden Deutschlands für neun Jahre gewählt.
  • Der deutsche Bürgermeister hat nur eine Aufgabe: er bereitet die Entscheidungen des Gemeinderates vor.
  • Der Bürgermeister kann sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich arbeiten. Das hängt von der Größe der Gemeinde ab.

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