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BUNDESTAG
Der Bundestag ist das wichtigste Bundesorgan. Er wird vom gesamten Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl mit vierjähriger Amtszeit gewählt. Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das Wahlrecht und ist wählbar.
Der Bundestag als Legislative berät, beschließt und verabschiedet die Gesetze. Er übt auch Aufsicht über die Exekutive aus. Bundesregierung und Bundesverwaltung unterstehen seiner Kontrolle. Von der Bundesregierung kann er Auskünfte und Berichte über alle ihn interessierenden Fragen verlangen.
Die Abgeordneten des Bundestags sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Der Bundestag setzt sich aus den Vertretern der Parteien zusammen, die sich zur Wahl zum Bundestag gestellt hatten und mindestens 5% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

  • Der Bundestag übt auch Aufsicht über die Bundesregierung aus.
  • Jeder Deutsche hat unabhängig von seinem Alter das Wahlrecht und ist wählbar.
  • Die Abgeordneten des Bundestags sind an Aufträge und Weisungen ihrer Regierungen gebunden.

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